Geldwäsche – betrifft mich nicht! Oder doch?
INGOLSTADT; Der Begriff der „Geldwäsche“ wird oftmals mit dem organisierten und internationalen Verbrechen in Verbindung gebracht. Waffen- und Drogenhandel oder Kapitalanlagebetrug sind Straftaten, die gemeinhin als Vortaten zur Geldwäsche betrachtet werden. Bei der Kriminalpolizei Ingolstadt kam allein 2021 eine hohe zweistellige * Zahl an Vorgängen dahingehend in Einlauf. Die Kripo warnt daher vor den kriminellen Machenschaften und gibt Tipps, wie Sie die Maschen der Täter erkennen können.
Beschuldigte von Geldwäscheverfahren sind regelmäßig „normale“ Bürgerinnen und Bürger. Diese werden für die Einschleusung illegal erwirtschafteter Gelder angeworben oder missbraucht und bemerken dies oft gar nicht oder erst zu spät.
Die Täter finden ihre Opfer meist über das Internet. Häufig bieten sie Nebenjobs in Heimarbeit mit flexiblen Arbeitszeiten oder beispielsweise günstige Kredite an. Anderen arglosen Bürgerinnen und Bürgern gaukeln sie wiederum die große Liebe vor und bitten um den Empfang und die Weiterleitung von Geld, das beispielsweise aus einem angeblichen Autokauf stammt. Oftmals müssen die Geschädigten aber auch Online-Bankkonten eröffnen oder über ein bereits bestehendes, eigenes Konto Zahlungsein- und -ausgänge transferieren. Teilweise werden persönliche Daten auch über ein angeblich seriöses Video-Ident-Verfahren abgegriffen und anschließend für das Umwandeln von Geldern illegaler Herkunft verwendet.
Geschickte Straftäter bauen sich vor dem Betrug ein komplexes Netzwerk an Geldwäschern auf. Dabei werden über Bankkonten oder Zahlungsdienstleister die Zahlungen gesplittet, international verteilt oder in Kryptowährungen umgewandelt. Eine Nachverfolgung der Zahlungen ist so oft nur schwer möglich.
Die Opfer sind meist arglos und sich der strafbaren Handlungen häufig nicht bewusst. Um sich der Geldwäsche strafbar zu machen, reicht jedoch bereits eine besondere Gleichgültigkeit oder grobe Unachtsamkeit aus. Zudem droht den Beschuldigten der Geldwäsche nicht nur eine justizielle Strafe, sondern auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
Die Kriminalpolizei warnt daher ausdrücklich vor derlei krimineller Machenschaften und gibt Tipps, wie Sie sich davor schützen können:
Nehmen Sie von Personen, die Sie nicht persönlich kennen, niemals Geld oder Zahlungen entgegen, um diese weiterzuleiten.
Werden Sie misstrauisch, wenn Sie ein Konto eröffnen sollen, obwohl sie bereits eines haben.
Hinterfragen Sie es genau, wenn Sie sich mit Ihrem Bild oder einer Videoaufzeichnung und Ihrem Ausweispapier identifizieren sollen. Lehnen Sie beim geringsten Zweifel ab.
Reden Sie mit Freunden, Bekannten oder der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, wenn Sie sich unsicher sind, ob der gewünschte Geldtransfer oder Ihre Tätigkeit seriös ist.
Suchen Sie im Internet auch nach den Suchbegriffen wie „Nebenjob Betrug“, „Verbraucherschutz“ o. ä., um die wenigen seriösen Angebote von den vielen unseriösen unterscheiden zu können.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
* Diese Zahl beinhaltet keine Vorgänge mit Tatort im Ausland bzw. solche, welche zur Sachbearbeitung in andere Bundesländer abgegeben wurden.