Polizei warnt: Betrügerische „Mahnschreiben“ einer nicht existierenden Münchner Anwaltskanzlei in Umlauf
- Angebliche Rechtsanwaltskanzlei "Kanzlei Schmidt und Kollegen"
bzw. "KS Anwaltssozietät" verschickt derzeit betrügerische
Forderungsschreiben.
- Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen
Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49"
angemeldet.Betrüger verschicken aktuell zahlreiche Forderungsschreiben der Kanzlei Schmidt und Kollegen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung". Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen.
Die Polizei warnt: Die unberechtigte Forderung sollte auf keinen Fall bezahlt werden!
Unter der angegebenen Adresse existiert keine Kanzlei. Die beiden auf dem Briefbogen genannten Personen "Benjamin Kowalski" und "Michael Schmidt" sind keine in München zugelassenen Rechtsanwälte und keine Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München. Auch die genannte "Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH" scheint tatsächlich nicht zu existieren. Anrufe unter der angegebenen Telefonnummer führen lediglich zu einer Mailboxansage, die keine Zugehörigkeit zu einer Kanzlei erkennen lässt.
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale auf www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.
Weitere Informationen von der Verbraucherzentrale finden Sie unter:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/inkasso-so-erkennen-sie-unserioese-forderungen-10871
Die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale bieten außerdem eine individuelle Beratung zu dem Thema an.
Ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist und damit unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf, kann unter www.rechtsanwaltsregister.org von jedermann nachgeprüft werden.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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