Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Polizeipräsidien Offenburg und Freiburg

Offenburg - Einsatzmaßnahmen am Bahnhof - Nachtragsmeldung zu den gemeinsamen Presseerklärungen vom 20.04.2022 Im Rahmen der gestrigen Vorführung hat das Amtsgericht Karlsruhe gegen einen 18-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl insbesondere wegen des Vorwurfs der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die fortdauernden Ermittlungen erstrecken sich auch auf einen Vorfall am Freiburger Hauptbahnhof am 14.01.2022, bei dem der zu diesem Zeitpunkt noch jugendliche Beschuldigte im Zuge einer Polizeikontrolle mit einer täuschend echt aussehenden Schusswaffennachbildung angetroffen werden konnte. Gegen den Beschuldigten, der sich seinerzeit als Sympathisant der Terrormiliz IS zu erkennen gab, wurde durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in diesem Zusammenhang wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat Haftbefehl erwirkt, der jedoch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Manuel Graulich, Staatsanwaltschaft Karlsruhe Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Stefan Kraus Pressestelle Telefon: 0761 / 882-1012 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de