Heidelberg: 35-Jähriger wegen Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue vor dem Landgericht angeklagt
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat nach umfangreichen Ermittlungen beim Landgericht Heidelberg Anklage gegen einen Berufsbetreuer erhoben. Dieser war durch das Amtsgericht Heidelberg in zahlreichen Fällen für verschiedene Personen bestellt worden.
Nachdem eine durch den Angeschuldigten betreute Frau verstorben war, fiel dem Erben auf, dass vom Konto der 97-Jährigen Erblasserin eine fünfstellige Summe auf das private Konto des Angeschuldigten überwiesen worden war. Der Erbe wandte sich an das Betreuungsgericht Heidelberg, das nach Überprüfung des Vorgangs keinen Rechtsgrund für die Überweisung feststellen konnte und den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg zur Anzeige brachte.
Die zuständige Kriminalinspektion der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führte daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen durch und konnte zunächst zwei weitere Geschädigte ermitteln, bei denen der Angeschuldigte hohe Beträge auf sein eigenes Konto überwiesen hatte. Das Amtsgericht Heidelberg erließ sodann auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 07.07.2021 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 35-Jährigen. Nachdem der Angeschuldigte die ermittelten Taten eingeräumt hatte, wurde der Haftbefehl einige Tage später wieder außer Vollzug gesetzt.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermittelten weiter und konnten durch Auswertung von Kontodaten und Akten des Betreuungsgerichts schließlich zehn weitere Geschädigte feststellen.
Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung soll sich der Angeschuldigte seit November 2019 in 192 Fällen insgesamt mehr als eine halbe Million Euro auf private Konten überwiesen haben. Hiervon soll er unter anderem zwei hochpreisige Fahrzeuge finanziert haben, die im Juli letzten Jahres im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen beschlagnahmt worden waren.
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