Gernsbach, L 564 – Benutzung Gegenfahrbahn führt zu Gefahrenbremsung und Auffahrunfall
Eine 24-jährige Autofahrerin ist am Sonntagvormittag auf der L564 in Fahrtrichtung Gernsbach aus noch unbekannter Ursache auf die Gegenfahrspur geraten und hat gegen 10:30 Uhr eine entgegenkommende Porsche-Lenkerin zu einer Gefahrenbremsung gezwungen. Infolge des Bremsmanövers der 74 Jahre alten Porsche-Fahrerin prallte eine ihr nachfolgende Mazda-Lenkerin in das Heck ihres Wagens, was zu einem Sachschaden von etwa 6.000 Euro führte. Die 24-jährige Auslöserin der Kollision ist weitergefahren, konnte aber nach einem Zeugenhinweis ausfindig gemacht werden. Gegen sie wird nun wegen Unfallflucht ermittelt.
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