Die Polizei warnt vor neuer Form von Erpressungsversuchen im Internet zum Nachteil von Unternehmen.
Seit Ende Mai wurden der Polizei in Schleswig-Holstein mehrere Fälle bekannt, in denen Unternehmen Erpressungsmails erhielten, mit denen sie zur Zahlung von BitCoin aufgefordert wurden. Die Täter behaupten in den Mails, dass es ein Datenleck im jeweiligen IT-System gebe.
Angeblich sei man über eine Sicherheitslücke in das System gelangt und habe Daten ausgespäht. Bei Nichtzahlung wird damit gedroht, z.B. pornographische Dateien an Kunden und Bekannten sowie Daten an das Finanzamt zu schicken. Bei Zahlung wolle man jedoch Informationen zum Sichern des Datenlecks übermitteln.
Nach bisherigen Erkenntnissen liegen den Sachverhalten weder tatsächliche Angriffe auf Systeme zu Grunde, noch ist es - trotz bereits länger verstrichener Fristen - zur Umsetzung der angedrohten Konsequenzen gekommen. Soweit dem Landeskriminalamt bekannt, wurden in Schleswig-Holstein bislang keine Zahlungen an die Erpresser getätigt.
Die Polizei rät, bei Erpressungsfällen grundsätzlich nicht zu zahlen, sondern zunächst - vor allem bei Erpressungen per Mail - skeptisch zu sein und zu prüfen, ob die getätigten Behauptungen nachvollziehbar sind. Selbst wenn die Geschichte der Täter plausibel ist, sollte eine Zahlung vermieden werden, da ansonsten die Motivation der Täter, mit ihrem Verhalten fortzufahren, durch den Erfolg verstärkt wird.
Die Erpressungsversuche beziehen sich bislang offenbar nicht auf bestimmte Branchen. Wie bei anderen Internetphänomenen auch lässt sich ein regionaler Schwerpunkt nicht ausmachen.
Dieses Phänomen beschränkt sich nicht nur auf Schleswig-Holstein. Es gibt vergleichbare Taten auch im Bundesgebiet.
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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Uwe Keller
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