Lahr – Berauscht und ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Mit rechtlichen Konsequenzen muss ein 40-jähriger Rollerfahrer nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Montagabend rechnen. Bei dieser wurde gegen 23 Uhr von den Beamten des Polizeireviers Lahr eine Täuschung durch ein abgelaufenes und nicht für den Roller ausgegebenes Versicherungskennzeichen festgestellt. Der Fahrer war somit ohne einen notwendigen Versicherungsschutz unterwegs. Weiterhin stellte sich im Laufe der Kontrolle heraus, dass sich der Mann ohne erforderliche Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewegt hatte. Zudem ergaben sich für die Polizeibeamten Hinweise, dass der Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Eine durchgeführte Überprüfung verlief positiv. Seine Fahrt durfte der Erwachsene nicht fortsetzten. Er darf nun mit Post der Staatsanwaltschaft rechnen.
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