Rastatt – Zum eigenen Schutz
Was als vermeintliche Straßensperre durch einen Radfahrer der Polizei gemeldet wurde, endete für einen 61-Jährigen zur Ausnüchterung und eigenem Schutz im Polizeigewahrsam. Der Mann wurde durch einen Zeugen gegen 23:30 Uhr gemeldet, da er mit seinem Fahrrad auf dem Rheinauer Ring stand und die Straße blockierte. Wie sich herausstellte, war der Mann so stark alkoholisiert, dass er sich an seinem Rad abstützte und sich nicht mehr selbstständig auf den Beinen halten konnte. Weil er anderweitig nicht untergebracht werden konnte, musste er durch die Beamten des Polizeireviers Rastatt zum eigenen Schutz in Gewahrsam genommen werden.
/rs
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