Einsatz im Zusammenhang mit dem Verbot der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“
Im Zuge des Verbots der Gruppierung "United Tribuns" durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (mit Wirkung vom heutigen Tag) durchsuchten Ermittler des Landeskriminalamtes MV am Vormittag des 14.09.2022 mit Unterstützung des SEK MV und des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV die Wohnungen von vier Vereinsmitgliedern in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg sowie der Landeshauptstadt Schwerin.
Hintergrund des Verbots ist die Feststellung, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins einschließlich seiner Teilorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
In der Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl teilweise schwerster Straftaten durch die Gruppierung "United Tribuns" im Bundesgebiet. Dazu zählen verschiedene Körperverletzungs- und versuchte Tötungsdelikte im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen, in denen sich die "United Tribuns" z.B. mit konkurrierenden Rockergruppierungen wie dem "Hells Angels MC" gewalttätig auseinandersetzten. Die Mitglieder sind aber auch wegen Sexual- und Menschenhandelsdelikten, Betrugsdelikten oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten.
In Teilen trifft dies auch auf die von den polizeilichen Maßnahmen in unserem Bundesland betroffenen Mitglieder zu. Bei den heutigen Durchsuchungen wurden u.a. Verstöße gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie das Arzneimittelgesetz festgestellt, Beweismittel gesichert und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Zudem erfolgte die Sicherstellung von Bekleidungsstücken mit Vereinsbezug (u.a. Kutten, T-Shirts, Aufnäher) sowie von Vereinsvermögen im unteren vierstelligen Euro-Bereich.
Hintergrund:
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Verfügung vom 02. August 2022 den Verein einschließlich seiner Teilorganisationen "World", "Deutschland", "Heidenheim", "Northside", "Sin City", "Kiel MC", "Elbdistrict", "Remscheid", "South West MC", "Rhein District", "Westside", "Augsburg MC", "Ingolstadt", "Nürnberg" und "München" verboten und aufgelöst. Keine dieser Teilorganisationen hat ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, jedoch wohnen vier Vereinsmitglieder im Land.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Schuldt
Telefon: 03866/64-8700
E-Mail: presse@lka-mv.de