Fahrradkauf im Internet führt zu Strafanzeige

Am Dienstag, 08.11.2022, bemerkten Beamte des Hagener Verkehrsdienstes während einer Streifenfahrt gegen 9 Uhr einen Mann auf einem ungewöhnlichen Fahrrad. Der 47-Jährige fuhr mit dem Chopper-Bike die Kölner Straße entlang. Dabei nutze er die Tretkurbeln, was zunächst nicht problematisch gewesen wäre. Er konnte sein Fahrzeug jedoch auch mittels Handgas antreiben und die Geschwindigkeit halten, ohne in die Pedale zu treten. Die Polizisten führten eine Verkehrskontrolle durch, da kein Kennzeichen angebracht war. Bei einer näheren Begutachtung stellte sich heraus, dass Typenbezeichnung, Scheinwerfer, Rückleuchten, Schutzbleche, Reflektoren und Geschwindigkeitsmesser fehlten. Das Rad schien der Marke "Eigenbau" zu entstammen. Der 47-Jährige erklärte, dieses auf einer Internetplattform erstanden zu haben. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und mussten eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlegen, da es sich um ein Elektromofa handelte, welches annährend 30 km/h erreichen konnte. Achten Sie bei Käufen im Internet immer darauf, dass Fahrzeuge mit Motorenantrieb über eine Straßenverkehrszulassung verfügen. (hir) Rückfragen bitte an: Polizei Hagen Pressestelle Telefon: 02331 986 15 15 E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de