Geldautomatensprenger müssen sich vor Gericht verantworten

Am 12. Dezember beginnt die Verhandlung gegen zwei mutmaßliche Geldautomatensprenger vor dem Landgericht Rostock. Die beiden Beschuldigten sollen für drei Taten verantwortlich sein, bei denen im September und Oktober vergangenen Jahres Geldausgabeautomaten (GAA) in Mecklenburg-Vorpommern mittels Gaseinleitung gesprengt wurden bzw. dies versucht worden ist. Dabei kam es in einem Fall zu einer erbeuteten Summe in sechsstelliger Höhe. Bei allen Taten entstand ein hoher Sachschaden am jeweiligen Bankinstitut sowie ein damit verbundener Gebäudeschaden. Personen wurden nicht verletzt. Im Mai dieses Jahres zahlte sich die akribische Ermittlungsarbeit der für derartige Straftaten eingerichteten Ermittlungsgruppe des LKA MV aus. Dank enger länderübergreifender Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen konnten mehrere Objekte (in Berlin, Brandenburg und Bayern) durchsucht und einer der Beschuldigten festgenommen werden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ein weiterer Täter verbüßt bereits seit November letzten Jahres die Restfreiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer weiter zurückliegenden Geldautomatensprengung. Diese Tat ereignete sich 2018 in Lübz. Die polizeilichen Maßnahmen führten in Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund zu den vorliegenden Tatvorwürfen gegenüber den nun angeklagten Personen. Im Jahr 2021 kam es im Bundesgebiet zu 392 Sprengungen, wobei die Hälfte der Angriffe im Versuchsstadium endete. Die Verwendung fester Explosivstoffe setzte sich in 250 Fällen mit hohem Gefahrenpotential fort. Trotz Rückgangs der Gesamtfallzahl gegenüber dem Vorjahr gab es im Jahr 2021 einen neuen Höchststand bei den Tatvollendungen. Die Tatbeute von 19,5 Millionen EUR für alle vollendeten Sprengungen ergibt eine durchschnittliche Summe von ca. 100.000 EUR pro Sprengung. Wie in den Vorjahren überstiegen die durch die Sprengungen von Geldautomaten verursachten Sachschäden die Beuteschäden in Teilen deutlich. Diese lukrative Einnahmequelle für Straftäter birgt große gesundheitliche Risiken für Unbeteiligte und verursacht jährlich Schäden in Millionenhöhe. Vor diesem Hintergrund lud die Bundesinnenministerin Nancy Faeser kürzlich, im November, Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft, des Bundeskriminalamtes (BKA), des hessischen Landeskriminalamtes (Bankenschutz), der Deutschen Bundesbank und der Versicherungswirtschaft (GDV) zu Gesprächen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der GAA in Deutschland unterzeichnet. Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Schuldt Telefon: 03866/64-8700 E-Mail: presse@lka-mv.de