BAB 6, Autobahnkreuz Walldorf, AS Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Zwei Männer im Alter von 25 und 28 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen einen 25 Jahre und 28 Jahren alten Mann erlassen. Sie stehen im dringenden Verdacht, schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben.
Bei einer Routinekontrolle der Autobahnfahndung am Mittwoch, den 07. Dezember, gegen 14:30 Uhr auf der BAB 6 konnten in dem Pkw des 28-Jährigen rund 2,8 kg Marihuana sowie, griffbereit, ein Teleskopschlagstock und eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden werden.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr gegen die nunmehr im dringenden Tatverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen von Waffen stehenden Insassen des Pkws.
Die Tatverdächtigen wurden daraufhin am Folgetag, dem 08. Dezember, der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die die Haftbefehle erließ, eröffnete und in Vollzug setzte. Anschließend wurden die zwei Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.
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