Mannheim: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim anlässlich der Klageerhebung gegen zwei Polizeibeamte wegen der Geschehnisse am 02.05.2022 am Marktplatz
Mit Pressemitteilung vom 09.12.2022 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim mitgeteilt, dass sie Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim gegen einen Polizeioberkommissar (POK) und einen Polizeihauptmeister (PHM) erhoben hat. Dem POK wird darin Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt vorgeworfen, dem PHM fahrlässige Tötung durch Unterlassen [siehe PM der Staatsanwaltschaft Mannheim https://t1p.de/gyy2n].
Die Ermittlungen lagen und liegen beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg und die Entscheidungen über die Anklage bei der Justiz.
Dem Polizeipräsidium Mannheim liegt die Anklageschrift vor. Die Dienststellenleitung hat mit ihrer Rechtsabteilung die Auswirkungen der Anklageschrift auf die vorläufigen disziplinarrechtlichen Maßnahmen geprüft. Im Ergebnis bleibt die Suspendierung des POK bestehen. Die Suspendierung des PHM wird aufgehoben. Der Beamte wird bis auf Weiteres innerhalb des Präsidiums im Innendienst eingesetzt.
Das Polizeipräsidium Mannheim betont hiermit ausdrücklich, dass dies keine vorgelagerte Entscheidung - weder in die eine noch in die andere Richtung - ist.
Eine abschließende disziplinarrechtliche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn das justizielle Verfahren abgeschlossen ist.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Christopher Weselek
Telefon: 0621 174-1111
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