Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des LKA Baden-Württemberg; Schusswaffengebrauch im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz am 2. Januar 2023 in Hockenheim

In den Nachmittagsstunden des 2. Januar 2023 ist es bei einem Polizeieinsatz in Hockenheim zu einem polizeilichen Schusswaffeneinsatz gekommen, bei dem ein 37-jähriger Mann verletzt wurde. Nach dem derzeitigen, vorläufigen Ermittlungsstand wurde die Polizei gegen 16.34 Uhr zu einem Familienstreit gerufen. Augenscheinlich war der Mann mit einer Pistole bewaffnet. Im Verlauf des Einsatzgeschehens mussten die eingesetzten Polizeikräfte von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen. Die Beamten leisteten umgehend bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sowie des hinzugerufenen Notarztes Erste Hilfe. Der Verletzte wurde zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die medizinische Versorgung dauert aktuell an. Weitere Personen wurden nicht verletzt. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde die Sachbearbeitung des polizeilichen Schusswaffengebrauchs noch in den Abendstunden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Die Ermittlungen, insbesondere zu den Hintergründen des Streites sowie des Einsatzablaufes dauern an. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Mannheim Pressesprecher Oberstaatsanwalt Grossmann E-Mail: pressestelle@stamannheim.justiz.bwl.de Telefon: 0621 / 292 - 7106 Landeskriminalamt Baden-Württemberg Leiter Pressestelle / Pressesprecher Kriminaloberrat David Fritsch E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 / 5401-2044 Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Baden-Württemberg Leiter Pressestelle / Pressesprecher Kriminaloberrat David Fritsch E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 / 5401-2044