Erste Nachtragsmeldung zu: (KA) Karlsruhe / Freiburg – Durchsuchungsmaßnahmen in Freiburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Freiburg. Am Morgen des 17.01.2023 wurden zwei Durchsuchungsbeschlüsse in Privatwohnungen vollzogen. Vom Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses zur Durchsuchung der Betriebsräume des Radios Dreyeckland wurde abgesehen. Das Betreten der Betriebsräume durch Ermittlungsbeamte erfolgte mit Zustimmung der beschuldigten Personen. Die sich anschließende Inaugenscheinnahme von Beweismitteln erfolgte ebenfalls mit Zustimmung der Beschuldigten. Es kam nicht zur Beschlagnahme von Datenträgern oder anderer Gegenstände in den Betriebsräumlichkeiten des Senders. Eine Beeinträchtigung des Sendebetriebs war zu keiner Zeit gegeben. --------------------------- ---------------------------Erstmeldung vom 17.01.2023 (KA) Karlsruhe / Freiburg - Durchsuchungsmaßnahmen in Freiburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Freiburg In Freiburg werden seit dem Morgen des heutigen 17.01.2023 mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Neben Privatwohnungen sind hiervon auch die Geschäftsräumlichkeiten des Rundfunksenders "Radio Dreyeckland" betroffen. Den Durchsuchungen liegt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) zu Grunde. Das Verfahren wird bei der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geführt. Den Beschuldigten liegt zur Last, auf der Homepage des genannten Rundfunksenders einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" enthält. Die Vereinigung "linksunten.indymedia" wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14.08.2017 verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Presseanfragen zu diesem Komplex werden durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantwortet. Dr. Matthias Hörster, Staatsanwaltschaft Karlsruhe Stefan Kraus, Pressestelle Polizeipräsidiums Freiburg Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Stefan Kraus Pressestelle Telefon: 0761 / 882-1012 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de