Landkreis Waldshut: Verurteilung zu Freiheitsstrafe wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidiums Freiburg
Ein 33 Jahre alter spanischer Staatsangehöriger ist vom Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Dem in einer Schwarzwaldgemeinde wohnhaften Mann wird vorgeworfen, in zwei Fällen Kinderpornografie besessen und in sieben Fällen verbreitet zu haben. Nach einer ersten Durchsuchung bei dem Angeklagten im Oktober 2021, wo bereits entsprechende Beweismittel beschlagnahmt worden waren, soll er sich ungeachtet des gegen ihn bereits anhängigen Ermittlungsverfahrens neues kinderpornografisches Material verschafft haben, das bei einer zweiten Durchsuchungsmaßnahme im Juni 2022 sichergestellt wurde. Auf den 300 Dateien waren teilweise schwere Missbrauchshandlungen abgebildet. Den größten Teil soll sich der Angeklagte über Tauschhandlungen bei verschiedenen Messengerdiensten verschafft und auch dort wieder verbreitet haben. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Eine Freiheitsstrafe in dieser Höhe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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