Unterbemannung eines Gütermotorschiffs

An der Schleusengruppe Kostheim wurde eins leere GMS einer Kontrolle unterzogen. An Bord waren ein Steuermann mit Patent (Schiffsführer) und ein Steuermann ohne Patent. Das Schifferdienstbuch des 3. Besatzungsmitgliedes wurde ebenfalls vorgelegt. Gefordert wäre gemäß Bordbuch ein Matrose. Das Schifferdienstbuch wies aber einen Steuermann aus. Nach Auskunft des SF sollte sich das 3. Besatzungsmitglied in Ruhe befinden. Auf mehrfache Nachfrage, wo sich das Besatzungsmitglied an Bord aufhält, verstrickte sich der SF in Widersprüche und gab zu, dass er mit zu wenig Personal den Main zu Tal fuhr. Es wurde daraufhin ein Weiterfahrverbot ausgesprochen bis die Besatzung für das GMS vervollständigt wurde. Rückfragen bitte an: Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium Wiesbadener Straße 99 55252 Mainz-Kastel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 06134 - 602 6220 bis 6221