Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen: Wie geht die Polizei mit Opfern um – besondere Sensibilität beim Umgang mit Kindern

Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Ein erklärtes Ziel ist Aufklärung zu betreiben, Präventionsprogramme zu implementieren und konsequent an der Strafverfolgung zu arbeiten. Die Polizei setzt alles daran, Taten aufzuklären und ein beweissicheres Strafverfahren zu gewährleisten. Oberstes Ziel ist hierbei der Schutz der Opfer, weitere Übergriffe zu verhindern oder im schlimmsten Fall noch weitere Betroffene ausfindig zu machen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind auf einen besonderen Schutz angewiesen - seitens der Polizei werden die jungen Mitglieder unserer Gesellschaft besonders sensibel betreut. Handelt es sich bei Opfern um sehr junge Kinder, gibt es für die Sachbearbeitung in diesem Deliktsbereich speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten. Das Wohl der Kinder steht zu jeder Zeit im Vordergrund. Die betroffenen Jungen und Mädchen werden kindgerecht in einem den Umständen entsprechenden angemessenen Umfeld angehört. Ein Gespräch wird per Video aufgezeichnet und im Nachgang schriftlich niedergelegt. Dies schafft eine vertrauliche Atmosphäre, das Kind und die Beamtin/der Beamte können sich gegenübersitzen, ohne durch einen Computer getrennt zu sein. Auch dem möglichen Bewegungsdrang eines Kindes kann nachgekommen werden, sodass es nicht gezwungen ist, still auf einem Stuhl sitzen zu bleiben. Ziel dieses Gespräches ist es, den Tathergang zu ermitteln, jedoch auch festzustellen, ob ein Kind das Geschehene schon einordnen kann. Es geht nicht darum schlimme, belastende Ereignisse hervor zu zerren, sondern die Kinder reden zu lassen, soweit sie dazu bereit sind. Solch ein Gespräch wird jederzeit abgebrochen, sollte es eine zu hohe Belastung für das Kind bedeuten. Dazu wird zusätzlich zu den Ermittlungsergebnissen seitens der Polizei auch schriftlich niedergelegt, wie sich das betroffene Mädchen/der betroffene Junge verhalten hat, um somit ein Gesamtbild zu schaffen. Neben der Sachbearbeitung ist auch der Opferschutz der Polizei in die jeweiligen Fälle eingebunden. Hierbei ist es das Ziel, den Angehörigen Hilfestellungen zu geben und an geeignete Beratungsstellen zu vermitteln. Es ist dabei nicht außer Acht zu lassen, dass nicht nur die Kinder Opfer sind. In der Regel ist das gesamte familiäre Umfeld einbezogen und belastet. Auch hier geben die erfahrenen Polizistinnen und Polizisten der Polizei Hagen Hilfestellungen. Denn nur ein stabiles, gestärktes Umfeld kann ein betroffenes Kind auffangen. Die Anbindung an die Kinderschutzambulanz oder das Hinzuziehen eines Kinderpsychologen wird frühzeitig mit den Angehörigen thematisiert und liegt somit immer in der Entscheidung der Betroffenen. Die Entscheidung, ob, wann oder wer psychologische Hilfe in Anspruch nimmt, ist abhängig von der jeweiligen Verfassung des Kindes und der Betroffenen. (arn) Rückfragen bitte an: Polizei Hagen Pressestelle Telefon: 02331 986 15 15 E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de