Rollerfahrer tauscht Kennzeichen an seinen Rollern und wird kontrolliert
Am Mittwoch (26.04.) gegen 09 Uhr führte der Verkehrsdienst der Polizei Hagen auf der Enneper Straße Geschwindigkeitskontrollen durch. Die Beamten entschieden sich einen Roller der Marke Kymco anzuhalten. Der Fahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwar eingehalten, wurde jedoch trotzdem kontrolliert. Der 49-Jährige händigte den Einsatzkräften seinen Führerschein und den Personalausweis aus. Die Fahrzeugpapiere wie Betriebserlaubnis und Versicherungsbescheinigung führte er jedoch nicht mich sich.
Bei der Überprüfung stellten die Polizisten fest, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage oder 986 Euro incl. Gebühren) bestand. Der 49-Jährige konnte den Geldbetrag noch vor Ort bezahlen. Es zeigte sich jedoch, dass der offene Haftbefehl nicht alles war, was die Beamten bei der Überprüfung feststellen sollten.
Das an dem Fahrzeug angebrachte Kennzeichen passte nicht zu dem Kleinkraftrad. Das Versicherungskennzeichen war für einen Roller der Marke Yamaha ausgegeben und auf den Fahrzeugführer zugelassen. Nach Belehrung räumte der Mann ein, dass sein Yamaha-Roller defekt sei. Er habe das Versicherungskennzeichen an seinen fahrtüchtigen, aber nicht zugelassenen Roller der Marke Kymco angebracht. Der Mann führte somit ein nicht versichertes und zugelassenes Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, der 49-Jähriger erhielt eine Strafanzeige. (arn)
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