Waldshut: Bedrohung von Polizeibeamten – Haftbefehl erlassen
Ein 50-jähriger Mann steht im Verdacht in der Nacht von Montag, 01.05.2023, auf Dienstag, 02.05.2023, auf den Fensterbänken im Außenbereich des Polizeireviers Waldshut-Tiengen jeweils eine Patrone platziert zu haben. Hintergrund der vorgeworfenen Bedrohung soll die Verärgerung des Beschuldigten über die polizeilichen Maßnahmen anlässlich einer mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt des Beschuldigten in der Nacht des 29.04.2023 im Landkreis Waldshut gewesen sein. Hierbei soll der Beschuldigte mit zirka 2 Promille seinen PKW geführt haben, was zur Beschlagnahme seines Führerscheins und der Anordnung einer Blutentnahme geführt haben soll. Die eingesetzten Polizeibeamten auf dem Polizeirevier Waldshut-Tiengen soll der Beschuldigte bereits am 29.04.2023 beleidigt und bedroht haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen wurde gegen den deutschen Tatverdächtigen durch das zuständige Amtsgericht u.a. wegen des Verdachts der Bedrohung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz und Trunkenheit im Verkehr Haftbefehl erlassen. Der Mann kam in der Folge in eine Justizvollzugsanstalt.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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