Bekämpfung des Rechtsextremismus – Durchsuchungen zu Chatverläufen mit strafbaren Inhalten
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rostock, der Staatsanwaltschaft Schwerin und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern
Das Landeskriminalamt MV erhielt im Oktober des vergangenen Jahres Kenntnis von strafrechtlich relevanten Chatverläufen einer WhatsApp-Gruppe. Aufgrund dessen haben die beteiligten Ermittlungsbehörden Ermittlungen gegen Mitglieder der Gruppe wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 WaffG) eingeleitet und durchgeführt.
Bei der WhatsApp-Gruppe, die am 07.03.2022 gegründet worden ist, handelte es sich um eine öffentlich zugängliche Gruppe mit variierender Nutzerzahl. Den Ermittlungen zufolge waren insgesamt 73 Nutzer aus 14 Bundesländern zumindest zeitweise Mitglieder der Gruppe. Bei den strafrechtlich relevanten geteilten Beiträgen handelt es sich u.a. um Bilder mit Hakenkreuzen sowie um antisemitische und volksverhetzende Äußerungen.
Das LKA MV realisierte heute unter Sachleitung der für die Wohnorte der tatverdächtigen Gruppenmitglieder in MV zuständigen Staatsanwaltschaften Rostock und Schwerin jeweils drei Durchsuchungsbeschlüsse.
Zwei der durch die Staatsanwaltschaft Rostock erwirkten Beschlüsse setzten Beamte des LKA MV heute jedoch nicht in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in Thüringen um (dritter im LK Rostock). Sie richteten sich gegen zwei Hauptbeschuldigte, die ihren Wohnsitz zum Tatzeitpunkt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hatten, aktuell jedoch in Thüringen leben. Eine der beiden Personen ist eine 33jährige Frau. Bei ihr handelt es sich um die Gründerin der betreffenden WhatsApp-Gruppe.
Die Durchsuchungen auf Grundlage der durch die Staatsanwaltschaft Schwerin erwirkten Beschlüsse sind in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg erfolgt.
Im Ergebnis der heutigen Maßnahmen wurden elektronische Speichermedien, Mobiltelefone, Waffen, waffenähnliche Gegenstände und Munition sowie betäubungsmittelähnliche Substanzen sichergestellt.
Verfahren und entsprechende Maßnahmen gegen weitere tatverdächtige Mitglieder dieser WhatsApp-Gruppe aus Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden durch die dort zuständigen Ermittlungsbehörden eigenständig geführt.
Die Ermittlungen dauern an. Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Schuldt
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