Mann leistet bei Verkehrskontrolle Widerstand
Bei einer Verkehrskontrolle leistete ein 23-Jähriger am Dienstag (23.05.) Widerstand und beleidigte Polizisten auf sexueller Grundlage. Gegen 21.15 Uhr fuhr der Hagener mit einem BMW in der Hochofenstraße mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Parkplatz und kam hierbei einer Streifenwagenbesatzung entgegen. Nachdem er geparkt hatte, sprachen die Beamten den Mann, der in Begleitung eines 22-Jährigen war, an.
Der 23-jährige Hagener gab an, dass die Fahrt bereits beendet sei und die Polizei seiner Meinung nach daher keine Ermächtigung habe, eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Er weigerte sich, seinen Führerschein sowie Fahrzeugschein auszuhändigen. Auch nachdem ihm eröffnet wurde, dass die Kontrolle rechtmäßig ist, folgte er den Anweisung der Beamten nicht. Sein Begleiter wurde ebenfalls aufgefordert sich auszuweisen, da er Zeuge im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist, er weigert sich auch seinen Ausweis vorzuzeigen.
Auch im weiteren Verlauf blieb der 23-Jährige verbal aggressiv. Er baute sich bedrohlich vor den Einsatzkräften auf, als ihm eröffnet wurde, dass er zur Feststellung der Identität nach Ausweispapieren durchsucht wird. Aus Eigensicherungsgründen wollten die Beamten ihm vor der Durchsuchung Handfesseln anlegen. Sie forderten den Hagener deshalb dazu auf, seine Hände auf den Rücken zu führen. Auch dieser Anweisung kam der Mann nicht nach, er leistete stattdessen Widerstand und wehrte sich gegen die Fesselung. Erst nachdem er zu Boden gebracht wurde, konnten die Einsatzkräfte ihm die Handschellen anlegen und ihn durchsuchen. Hierbei fanden die Polizisten den Ausweis sowie Führerschein des 23-Jährigen, der einen Polizisten auf sexueller Grundlage beleidigte und bedrohte. Auch die Personalien seines Begleiters konnten anschließend festgestellt werden. Er hatte die Widerstandshandlungen mit seinem Smartphone gefilmt.
Die Einsatzkräfte fertigten eine Strafanzeige gegen den 23-Jährigen und sowie einen Bericht an das Straßenverkehrsamt, zur Überprüfung der Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Gegen den 22-jährigen Begleiter fertigten die Beamten darüber hinaus eine Strafanzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und von Persönlichkeitsrechten. Sie beschlagnahmten sein Handy. (arn)
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