Mannheim: Mit Monowheel im öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen
Am Freitagmittag, um 12:30 Uhr wurden die Beamten des Polizeirevier Neckarau auf einen 43-jährigen Mann aufmerksam, der mit einem Monowheel die Windeckstraße entlangfuhr und vor sich einen Kinderwagen herschob. Nachdem der 43-Jährige die Beamten bemerkte, fuhr dieser auf den angrenzenden Gehweg und versteckte sich hinter einen Pkw, um das Monowheel in dem Kinderwagen zu verstauen. Das Führen eines elektrischen Einrads im öffentlichen Straßenverkehr ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet und stellt aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr eine Straftat dar. Gegen den 43-Jährigen wird nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Erreicht ein motorisiertes Fahrzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h, zählt es als Kraftfahrzeug und erfordert eine Zulassung sowie einen Versicherungsschutz. Dies ist für ein elektrisches Einrad jedoch nicht vorgesehen.
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