Hockenheim/Walldorf/Rhein- Fehlende Fahrerlaubnis hindert 25-Jährigen nicht am Autofahren

Als unbelehrbar erwies sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag ein 25-Jähriger, da er zunächst gegen Mitternacht durch eine Streife des Polizeireviers Hockenheim als Fahrzeugführer eines Opels kontrolliert wurde und keinen gültigen Führerschein vorweisen konnte. Er war den Beamten zuvor durch eine sehr zügige Fahrweise auf der L 723 und im Weiteren auf der B 39 in Fahrtrichtung Schwetzingen aufgefallen. Der 25-Jährige wurde aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis belehrt und musste die Schlüssel seines Fahrzeuges an die Polizei abgeben, da er keinen Berechtigten für die Weiterfahrt erreichen konnte. Weiterhin wurde er explizit darüber belehrt, dass ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis untersagt ist. Dies hinderte den jungen Mann nicht daran, gegen 03.00 Uhr, nun mit einem Seat auf der B 291, unterwegs zu sein, zusätzlich einen Unfall zu verursachen und im Anschluss von der Unfallörtlichkeit zu flüchten. Aus noch ungeklärter Ursache war er auf seiner Fahrt auf der B 291 in Fahrtrichtung Walldorf mit einer Verkehrsinsel kollidiert, hatte den stark beschädigten Seat am Straßenrad abgestellt und sich von der Unfallörtlichkeit entfernt. Die Polizei wurde durch einen Zeugen verständigt, der das unbeleuchtete Fahrzeug auf Höhe des Schützenhauses entdeckte. Durch erste Ermittlungen vor Ort konnte in Erfahrung gebracht werden, dass erneut der 25-jährige Mann Fahrer des verunfallten PKW war. Er konnte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden und gab zu, den Unfall verursacht zu haben. Gegen den 25-Jährigen wird nun unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Michael Schnell Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de