Rastatt – Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Beamte des Kommunalen Ordnungsdienst Rastatt wurden am Montag auf einen Mann aufmerksam, welcher mit seinem fahrzeugerlaubnispflichtigen Kleinkraftrad auf dem Gehweg fuhr. Nachdem er sein Fahrzeug zum Stehen brachte, sprachen die Beamten den Mann an und führten eine Verkehrskontrolle durch. Im Rahmen dieser wurde festgestellt, dass er keine Fahrerlaubnis für sein Kleinkraftrad besaß und sich zudem unter dem Einfluss vom berauschenden Mitteln im öffentlichen Straßenverkehr bewegte. Hinzugezogene Beamte des Polizeireviers Rastatt konnten feststellen, dass gegen den Fahrer mehrere Haftbefehle wegen ähnlicher Delikte vorliegen. Der 34-Jährige konnte die noch offene Geldstrafe in Höhe über 1000 Euro nicht begleichen. Zudem hat er noch einige Wochen Freiheitsstrafe zu verbüßen, weshalb er die Beamten aufs Revier begleiten musste. /ju Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781/21-1211 E-Mail: offenburg.pp@polizei.bwl.de