Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween
In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November wird es wieder schaurig-schön: Denn dann ist Halloween und Scharen an Menschen ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Damit jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat.
Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Darauf macht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu Halloween aufmerksam. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören z.B. demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.
Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf.
Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?
Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken, keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung darstellen. Es kann im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige folgen.
Haben Sie ein Auge darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen.
Machen Sie Ihrem Kind Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen.
Falls möglich, begleiten Sie Ihre Kinder auf Ihrer Halloween-Runde.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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