Weinheim/ Rhein- Kassiererin verhindert Betrugsmasche

Ein gutes Gespür bewies am Montag eine Kassiererin eines Supermarktes in der Schollstraße. Um kurz nach 10:30 Uhr kam eine ältere Dame zu ihr an die Kasse und wollte Bezahlkarten im Wert von 2.000 Euro erwerben. Auf den ungewöhnlich hohen Betrag angesprochen, erklärte die Seniorin, dass sie die Karten benötige, um sich einen Gewinn auszahlen zu lassen. Das kam der Angestellten des Supermarktes verdächtig vor und sie verständigte die Polizei. Zu Recht, wie sich herausstellte. Es handelte sich nämlich um eine Betrugsmasche, bei welcher ein hoher Gewinn vorgegaukelt wird, der angeblich erst nach Vorkasse einer Gebühr ausgezahlt werden kann. Durch das beherzte Einschreiten der Kassiererin konnte verhindert werden, dass der 74-Jährigen Dame ein hoher Schaden entstand. Die Polizei nahm die Ermittlungen hinsichtlich des versuchten Betruges auf. Die Polizei rät generell bei möglichen Gewinnversprechen: - Seien Sie argwöhnisch: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...). - Kaufen Sie keine Bezahlkarten um Gebühren zu begleichen. In solchen Fällen handelt es sich fast immer um Betrugsversuche - Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle nach! - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten. - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de). - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung. - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Philipp Kiefner Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de