Weinheim/ Rhein- Kassiererin verhindert Betrugsmasche
Ein gutes Gespür bewies am Montag eine Kassiererin eines Supermarktes in der Schollstraße. Um kurz nach 10:30 Uhr kam eine ältere Dame zu ihr an die Kasse und wollte Bezahlkarten im Wert von 2.000 Euro erwerben. Auf den ungewöhnlich hohen Betrag angesprochen, erklärte die Seniorin, dass sie die Karten benötige, um sich einen Gewinn auszahlen zu lassen. Das kam der Angestellten des Supermarktes verdächtig vor und sie verständigte die Polizei. Zu Recht, wie sich herausstellte. Es handelte sich nämlich um eine Betrugsmasche, bei welcher ein hoher Gewinn vorgegaukelt wird, der angeblich erst nach Vorkasse einer Gebühr ausgezahlt werden kann. Durch das beherzte Einschreiten der Kassiererin konnte verhindert werden, dass der 74-Jährigen Dame ein hoher Schaden entstand.
Die Polizei nahm die Ermittlungen hinsichtlich des versuchten Betruges auf.
Die Polizei rät generell bei möglichen Gewinnversprechen:
- Seien Sie argwöhnisch: Wenn Sie nicht an einer Lotterie
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige
Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180...,
0137...).
- Kaufen Sie keine Bezahlkarten um Gebühren zu begleichen. In
solchen Fällen handelt es sich fast immer um Betrugsversuche
- Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer nächsten
Polizeidienststelle nach!
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen,
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt
und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine
Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen
Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an.
Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen
sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge
und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb
einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Kiefner
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de