Nach Verfolgungsfahrt mit Kleinkraftrad – vorläufige Festnahme
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 06.12.2023:
Schwalmstadt
Sonntag, 03.12.2023, 20:55 Uhr
Am Sonntagabend flüchtete vorerst ein Fahrer eines Kleinkraftrades vor der Polizei und versuchte sich damit einer Polizeikontrolle zu entziehen. Einer Streife der Polizeistation Schwalmstadt gelang es den flüchtigen Fahrer mit dessen Sozius zu stellen.
Der Streife fiel um 20:55 Uhr im Stadtgebiet von Schwalmstadt, im Bereich Ascheröder Straße, ein Kleinkraftrad (Typ Motorroller) auf. Dieser war zum Feststellungszeitpunkt mit zwei Personen besetzt. Beide trugen während ihrer Spritztour keinen Helm.
Als die Polizeistreife den Roller anhalten und kontrollieren wollte, gab der Fahrer des Fahrzeuges Gas und flüchtete durch das Stadtgebiet in Richtung des Rückhaltebeckens/Damm in Treysa. Auf einer schneebedecken Wiese entschlossen sich beide vom Fahrzeug abzusteigen und ihre Flucht zu Fuß fortzusetzen. Der Streife gelang es beide flüchtenden Personen zu Fuß einzuholen und sie einer Kontrolle zu unterziehen.
Hierbei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer um einen 21-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis handelte, der einen Motorroller ohne gültige Zulassung und mit veralteten Versicherungskennzeichen führte. Weiterhin wurde bei dem Fahrer ein verbotener Gegenstand (Schlagring) festgestellt, welcher in Folge sichergestellt wurde. Bei der weiteren Sachbearbeitung auf der Polizeistation Schwalmstadt wurde dann noch auf Grund des Verdachtes von Drogenkonsum eine Blutentnahme bei dem 21-jährigen Tatverdächtigen durchführt. Außerdem steht der 21-jährige im Verdacht, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
Zum Zwecke der technischen Begutachtung wurde der Motorroller vorläufig sichergestellt.
Außerdem ergaben sich im Zuge der Ermittlungen konkrete Hinweise auf einen Betäubungsmittelbesitz des Fahrers. In der anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde außerdem Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt.
Neben den Verstößen gegen die Fahrerlaubnisverordnung, des Betäubungsmittelgesetztes und des damit verbundenen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel, wird sich der 21-Jährige auch wegen dem Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und dem Verdacht der Urkundenfälschung sowie dem Verstoß gegen die Versicherungspflicht verantworten müssen.
Gegen den 17-jährigen Mitfahrer aus dem Schwalm-Eder-Kreis wurde ebenfalls ein Verfahren wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Abschließend werden sich beide wohl noch zu dem Verstoß gegen die Helmpflicht äußern müssen.
Martin Stumpf, PHK -stellv. Pressesprecher-
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