Verdacht des versuchten Tötungsdelikts zum Nachteil eines Polizeibeamten im Landkreis Waldshut
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidiums Freiburg
Am Donnerstagmorgen, 21.03.2023, kurz vor 09:00 Uhr, sollte ein 27 Jahre alter Mann deutscher Staatsangehörigkeit aufgrund eines wieder in Vollzug gesetzten Haftbefehls in seinem in einer westlichen Nachbargemeinde der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen gelegenen Wohnanwesen durch Polizeikräfte festgenommen werden.
Bei dem Versuch, sich seiner Festnahme durch Flucht aus dem rückwärtigen Bereich des Wohngebäudes über eine dort gelegene Terrasse zu entziehen, sei der Beschuldigte dabei durch dort befindliche Polizeibeamte gestellt worden und habe sich zunächst wieder in das Anwesen zurückgezogen.
Als sich einer der Beamten der Zugangstür genähert habe, sei der Tatverdächtige ihm unvermittelt aus dem Anwesen entgegengekommen und habe dem Beamten mithilfe eines verdeckt hinter seinem Rücken mitgeführten, ausgefahrenen Klappmessers mit einer ca. 13 cm langen Klinge unmittelbar eine Stichverletzung im Gesichtsbereich zugefügt.
Trotz dieser Verletzung sei es dem Beamten gelungen, sich gegen den Angriff zur Wehr zu setzen, wodurch es zu einem Gerangel mit dem nach wie vor das Messer in der Hand haltenden Tatverdächtigen gekommen sei, der dabei durch ein Glaselement mehrere Meter in die Tiefe gestürzt sei und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen habe.
Aufgrund des sich aus dem Geschehen ergebenden dringenden Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts wird durch die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen der Erlass eines Haftbefehls beantragt werden.
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