Ohne Fahrerlaubnis in Geschwindigkeitskontrolle geraten
Für einen 54-jährigen Autofahrer hat ein kleinerer Geschwindigkeitsverstoß nun ein Strafverfahren zur Folge. Der aus Niedersachsen stammende Mann befuhr am Mittwochmorgen (27.03.2024) mit seinem Kleintransporter die Weststraße. Dort wurde gegen 08.45 Uhr durch Beamte des Verkehrsdienstes seine Geschwindigkeit gemessen. Da der Mann 12 km/h zu schnell unterwegs war, hielten ihn die Polizisten an. Bei der Frage nach seinen Papieren suchte der 54-Jährige aufgeregt in seinem Auto und gab an, dass er diese wohl vergessen hat. Durch eine Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem konnte die Polizei ihm aber das Gegenteil beweisen. Seine Fahrerlaubnis wurde bereits vor geraumer Zeit entzogen. Nun erwartet den Niedersachsen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er ließ sich und sein Fahrzeug durch einen Arbeitskollegen abholen. (sch)
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