3. Folgemeldung zu: Familientragödie im Landkreis Waldshut – drei Tote
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beauftragte unverzüglich nach der Inhaftierung des Beschuldigten einen erfahrenen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen mit seiner Begutachtung. Nach derzeitigen Erkenntnissen soll aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt die Fähigkeit des Beschuldigten, das Unrecht der Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, aufgehoben gewesen sein. Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses wurde durch die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls beim zuständigen Jugendrichter und zugleich der Erlass eines Unterbringungsbefehls nach § 126a StPO in ein psychiatrisches Krankenhaus beantragt. Der Unterbringungsbefehl wurde durch den zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen am 15.04.2024 verkündet.
2. Folgemeldung zu: Familientragödie im Landkreis Waldshut - drei Tote
Der 19-jährige Tatverdächtige wurde gestern dem zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vorgeführt, der den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Im Rahmen der Haftbefehlseröffnung machte der Beschuldigte Angaben zur Sache. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugseinrichtung verbracht.
Der Beschuldigte ist bisher nicht vorbestraft. Bereits am Vortag kam es zu einer innerfamiliären Streitigkeit, die durch die Polizei geschlichtet werden konnte.
Es liegen nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Erkenntnisse über einen betäubungsmittelrelevanten Hintergrund vor.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bittet die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen um Verständnis, dass derzeit keine weiteren Angaben zum konkreten Tatablauf oder sonstigen Tatumständen gemacht werden können. Dies gilt auch für den Gesundheitszustand der Schwester des Beschuldigten. Insoweit wird nur mitgeteilt, dass keine lebensbedrohlichen Stich- und Schnittverletzungen vorliegen.
1. Folgemeldung
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidiums Freiburg
Der durch die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen wurde vom zuständigen Ermittlungsrichter erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
Ursprungsmeldung:
Am Dienstagabend, 26.03.2024, gegen 21:00 Uhr, soll ein 19-Jähriger in einem Mehrfamilienhaus in einer östlichen Kreisgemeinde im Landkreis Waldshut seine Eltern sowie seine zwei Geschwister u.a. mit einer Stichwaffe angegriffen haben. Die Eltern im Alter von 58 und 61 Jahren verstarben noch am Tatort. Der 34-jährige Bruder des Tatverdächtigen verstarb trotz Reanimationsmaßnahmen an den Folgen der erlittenen Verletzungen im Krankenhaus. Die Schwester des Beschuldigten erlitt ebenfalls schwere Stichverletzungen. Sie wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Ihre Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich. Der Beschuldigte wurde am Tatort vorläufig festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen beabsichtigt im Laufe des heutigen Tages gegen den 19-jährigen deutschen und italienischen Staatsangehörigen beim zuständigen Amtsgericht Waldshut-Tiengen einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in drei Fällen sowie des versuchten Totschlags zu erwirken.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Kriminalkommissariats Waldshut-Tiengen, insbesondere zum konkreten Tathergang und den Hintergründen der Tat, dauern an.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung
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