Rhein-Neckar-Kreis / Plankstadt: Flucht vor Polizei mündet in Unfall, zwei Personen verletzt!
In den frühen Morgenstunden des 19.05.2024 fiel einer Streife des Autobahnpolizeirevier Seckenheim der Fahrer eines schwarzen Skoda, aufgrund dessen Fahrweise auf. Er sollte auf der A 656 Anschlusstelle Seckenheim einer Kontrolle unterzogen werden. Der angedachten Fahrzeugkontrolle versuchte sich der 43jährige Fahrzeugführer zu entziehen, indem er seinen Pkw stark beschleunigte. Die Polizeibeamten nahmen unmittelbar die Verfolgung auf. Martinshorn, Blaulicht sowie Anhaltesignale wurden durch den flüchtigen Fahrzeugführer ignoriert. Die Strecke der Verfolgung erstreckte sich bis nach Plankstadt. In der Ladenburger Straße / Schwetzinger Straße, verlor der flüchtende Fahrzeugführer die Kontrolle über sein Pkw und kollidierte mit einem geparkten Baustellenfahrzeug. Der 43jährige sowie dessen 32jähriger Beifahrer konnten durch die verfolgenden Polizeibeamten sowie hinzugerufenr Unterstützungskräfte festgenommen werden. Durch den Zusammenstoß mit dem Baustellenfahrzeug zogen sich der jetzige Beschuldigte sowie dessen Beifahrer mittelschwere Verletzungen zu. Beide Personen wurden getrennt voneinander in naheliegende Krankenhäuser eingeliefert. Der Sachschaden am Skoda beläuft sich auf mehrere tausend Euro, der Pkw musste abgeschleppt werden. Zuvor konnten in dem Pkw diverse Betäubungsmittel sowie Drogenutensilien festgestellt und sichergestellt werden. Weiterhin stelle sich heraus, dass der Fahrzeugführer von einer Justizbehörde bereits gesucht wurde.
Der 43jährige Beschuldigte muss sich nun aufgrund Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, der Durchführung eines illegalen Kraftfahrzeugrennen sowie der fahrlässigen Körperverletzung zum Nachteil seines Beifahrers verantworten. Ein Anfangsverdacht einer Straftat gegen den Beifahrer sowie Hinweise auf eine Gefährdung unbeteiligter Dritter Personen ergaben sich bis zum Berichtszeitpunkt nicht.
Die Ermittlungen, insbeondere zur Fahrtüchtigkeit des Beschuldigten, dauern an.
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Oliver Metzger
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