Pressemeldung der Siegener Staatsanwaltschaft – Berufung im „Baumopferverfahren“ zurückgenommen

In dem sogenannten "Baumopferverfahren" in Siegen wurden die Berufungen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 14.6.2023 zurückgenommen, sodass die Verurteilungen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in Tateinheit mit Durchführung einer Versammlung ohne Anmeldung rechtskräftig geworden sind. Rückfragen bitte an: Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss Telefon: 0271 3373-448 Telefax: 0271 3373-406 E-Mail: pressesprecher@sta-siegen.nrw.de