Festfahrung eines Sportbootes an der Rüdesheimer Aue mit anschließendem Propellerschaden
Aufgrund mangelhafter Ortskenntnis eines Sportbootführers kam es zu einem Unfall an der Rüdesheimer Aue.
Weil er die Trennungstonne übersah und dadurch außerhalb des Fahrwassers geriet, fuhr sich ein 61-jähriger Bootsführer mit seinem etwa sechs Meter langen Boot auf der Untiefe oberhalb der Rüdesheimer
Aue fest. Zwar gelang es ihm, sein Boot mit eigenem Antrieb wieder von
der Untiefe zu fahren, allerdings nahm der Propeller des Außenbordmotors durch die Havarie so großen Schaden, dass ein sicheres Fahren und Manövrieren nicht mehr möglich war.
Das Kleinboot wurde durch das zufällig vor Ort befindliche Streifenboot der Wasserschutzpolizei Rüdesheim in den dortigen Hafen geschleppt, wo der Antriebspropeller des Bootes getauscht werden konnte.
Die Schwimmfähigkeit des Bootes durch mögliche Leckagen war nicht
beeinträchtigt, beide Insassen zogen sich keine Verletzungen zu.
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