Gefährliche Körperverletzung – 30-jähriger Mann tritt auf Ex-Lebensgefährtin ein und verstößt gegen einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
Ein 30-jähriger Mann trat am Sonntagmorgen (01.09.2024) die Wohnungstür seiner Ex-Partnerin in Altenhagen ein und griff die ebenfalls 30-Jährige anschließend an. Gegen 08.40 Uhr verschaffte der Angreifer sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung in der Kinkelstraße. Dann schubste er seine Ex-Lebensgefährtin zu Boden und trat ihr mehrfach gegen den Kopf. Als der Mann einen anfahrenden Streifenwagen hörte, flüchtete er. Die 30-Jährige wurde bei dem Angriff leicht verletzt, musste aber nicht vom Rettungsdienst behandelt werden. Es stellte sich heraus, dass es dem Mann bereits per Gerichtsbeschluss verboten wurde, sich der 30-Jährigen zu nähern. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen der Gefährlichen Körperverletzung, des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz sowie der Sachbeschädigung ein. Die Kripo übernimmt die weiteren Ermittlungen. (sen)
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