Mit Metallarmreif auf den Kopf geschlagen +++ Einbrecher scheitern an Haustür +++ Ohne Führerschein unterwegs
1. Mit Metallarmreif auf den Kopf geschlagen, Bad Homburg v. d. Höhe, Laternenfest, Dienstag, 03.09.2024, 00:05 Uhr
(fs)In der Nacht von Montag auf Dienstag kam es in Bad Homburg zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Ein 24-Jähriger geriet in der Dietigheimer Straße gegen 00:05 Uhr mit einem Unbekannten in Streit. Es entstand ein Handgemenge, bei dem der Geschädigte mit einem Metallarmreif auf den Hinterkopf geschlagen wurde. Hierbei erlitt dieser leichte Verletzungen, musste jedoch nicht im Krankenhaus behandelt werden. Er beschreibt den Täter als männlich, mit "indischem Erscheinungsbild", ca. 180cm groß, mit kurzem Bart, kurzen dunkeln Haaren, er trug ein weißes T-Shirt und blaue Jeans. Sollten Sie Hinweise auf den Täter geben können werden Sie gebeten, sich mit der Kriminalpolizei in Bad Homburg unter der Rufnummer (06172) 120-0 in Verbindung zu setzen.
2. Einbrecher scheitern an Haustür, Kronberg, Burgerstraße, Montag, 02.09.2024, 04:00 Uhr
(fs)Am frühen Montagmorgen scheiterten Einbrecher in Kronberg bei dem Versuch in ein Mehrfamilienhaus einzubrechen. Gegen 04:00 Uhr versuchten die Täter bei einem Mehrfamilienhaus in der Burgerstraße die Haustür mit einem Hebelwerkzeug zu öffnen. Die Sicherheitstür hielt dem Versuch jedoch stand, weshalb die Unbekannten flüchteten. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen. Sollten Sie die Tat beobachtet haben und Hinweise zu den Tätern geben können, teilen Sie diese bitte unter der Rufnummer (06172) 120-0 mit.
3. Ohne Führerschein unterwegs, Oberursel, Landesstraße 3015, Montag, 02.09.2024, 00:00 Uhr
(fs)In der Nacht von Sonntag auf Montag konnten in Oberursel durch eine Verkehrskontrolle gleich mehrere Verstöße des Fahrzeugführers festgestellt werden, sodass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Bei der Verkehrskontrolle auf der L3015 konnte durch eine Polizeistreife bei dem Fahrzeugführer eines VW Polos festgestellt werden, dass dieser weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, noch eine aktuelle Pflichtversicherung für das Fahrzeug vorlag. Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
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