Baden-Baden – Reisender Handwerker / Hinweise der Polizei
Ein angeblicher Handwerker begab sich am Dienstag zum Haus einer Seniorin in Baden-Baden und erklärte, dass er bei Arbeiten am Nachbarhaus festgestellt habe, dass sich ein Ziegel auf dem Dach der Seniorin gelöst habe und nun in der Regenrinne liegen würde. Kurze Zeit später erschien der vermeintliche "Chef" des Arbeitstrupps und begutachtete mit der Frau den angeblichen Schaden auf dem Dachboden. Dort will er ein Loch entdeckt haben, durch welches Wasser eindringe und deshalb Ziegel ersetzt werden müssten. Die Schadensregulierung würde 1.500 Euro kosten. Nachdem die "Arbeiter" das Anwesen verließen, vertraute sich die Seniorin Familienangehörigen an, die wiederum die Polizei informierten. Die Beamten konnten vor Ort keinen Schaden am Dach feststellen. Ein Verlust von Wertsachen im Haus ist derzeit nicht bekannt. Die Anschrift auf der hinterlassenen Visitenkarte der Handwerkerfirma ist nicht existent. Die Polizei weist in so einem Fall daraufhin:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie
Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine
Vertrauensperson anwesend ist. - Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen
Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. - Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst
bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt
worden sind. - Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. - Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie
sich bei Bedarf erklären. - Achten Sie bei der Unterschrift immer auf die Datumsangabe.
Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die
Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. - Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich
lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des
Vertragspartners. - Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die
Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür
gegenseitig Beistand zu leisten. - Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich
gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "Dieses Angebot
gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen. - Vereinbaren Sie für die gewünschte Dienstleistung immer einen
Fixpreis. - Bestehen Sie auf eine Rechnung und bezahlen Sie nicht sofort,
lassen Sie sich beim Bezahlen nicht unter Druck setzen./vo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de