Rastatt, Muggensturm – Betrügerische Sanierungsarbeiten

Ein mobiler Handwerkertrupp, der unaufgefordert an Wohnanschriften erschien und Arbeiten verrichteten, sorgten am Donnerstag für Polizeieinsätze. Gegen 10:30 Uhr wollten drei Personen einer Baufirma bei einem Anwesen im Berliner Ring in Rastatt Sanierungsarbeiten am Dach durchführen. Nachdem die Männer im Alter von 18, 21 und 48 Jahren der Aufforderung die Wohnanschrift zu verlassen nicht nachkamen und bereits Ziegel auf dem Dach austauschten, wurde die Polizei hinzugerufen. Das Firmenfahrzeug soll dann gegen 12:40 Uhr auch in Muggensturm aufgefallen sein. Die angebliche Handwerksfirma wollte dort in einem Keller eines Hauses in der Vogesenstraße Arbeiten wegen angeblich zu hoher Feuchtigkeit ausführen. Ein durch den Hausbesitzer hinzugerufener Installateur konnte bei Feuchtigkeitsmessungen in den Kellerräumlichkeiten jedoch keine handlungsbedürftigen Werte erkennen und die Arbeiten der Betrüger unterbinden. Zu einem Vermögensschaden kam es in beiden Fällen nicht. Nach der Überprüfung der Handwerker wurde wegen zwei der beteiligten Personen Ermittlungen wegen des Verdachts der Schwarzarbeit eingeleitet. Auch wenn nicht in jedem Fall solcher mobiler Arbeiten eine Betrugshandlung vorliegt, gibt die Polizei in diesem Zusammenhang folgende Warnhinweise: - Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. - Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. - Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. - Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. - Lesen Sie Vertragsbedingungen gründlich durch und lassen Sie sie sich bei Bedarf erklären. - Achten Sie bei der Unterschrift immer auf die Datumsangabe. Denken Sie daran, dass ein fehlendes oder falsches Datum die Durchsetzung Ihres Widerspruches erschwert. - Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrags mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners. - Treffen Sie mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, die Vereinbarung, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand zu leisten. - Prüfen und vergleichen Sie Angebote genau. Lassen Sie sich gerade durch bedrängende Hinweise (Beispiel: "Dieses Angebot gilt nur noch heute!") auf keinen Fall unter Druck setzen. - Vereinbaren Sie für die gewünschte Dienstleistung immer einen Fixpreis. - Bestehen Sie auf eine Rechnung und bezahlen Sie nicht sofort, lassen Sie sich beim Bezahlen nicht unter Druck setzen./ph Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 - 211211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de