Offenburg – Falsche Steuerbescheide, Hinweise der Polizei
Das Finanzamt Offenburg teilte der Polizei Anfang Januar mit, dass bei ihnen ein gefälschter Steuerbescheid als Rücksendung einging. Mitarbeiter des Finanzamtes stellten fest, dass es sich bei dem Steuerbescheid um eine Totalfälschung handelte. Der Aufbau des Bescheides und das verwendete Papier entsprachen nicht dem Original. Außerdem wurde eine falsche Bankverbindung verwendet. Offensichtlich wurden Bürgerinnen und Bürger in betrügerischer Absicht von bislang Unbekannten angeschrieben, um Geldforderungen auf ein falsches Konto zu überweisen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin,
- Im Zweifelsfall bezüglich der Echtheit eines Steuerbescheides,
vor der Geldüberweisung Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt
aufzunehmen.
- Ziehen Sie dazu nach Möglichkeit einen Steuerbescheid aus dem
Vorjahr zum Vergleich heran.
- Wurde Ihre persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) und Ihre
Steuernummer zutreffend aufgeführt? Ihre persönliche IdNr.
bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht durch zum
Beispiel einen Umzug, eine Namensänderung oder durch die
Änderung des Familienstandes.
- Die im Briefkopf angegebene Absenderangabe "Finanzbehörden der
Bundesrepublik Deutschland" zum Beispiel ist falsch. Absender
eines Steuerbescheids ist immer das zuständige Finanzamt.
- Die gefälschten Steuerbescheide weisen häufig Unrichtigkeiten im
äußeren Erscheinungsbild auf (zum Beispiel Schreibfehler,
falsche Landeswappen oder Bundesadler)./vo
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de