14-Jährige bei E-Roller-Unfall verletzt

Am Montag (19.05.2025) fuhr ein Pärchen gegen 20 Uhr mit E-Rollern über die Malmkestraße. Aus unbekannter Ursache verlor eine 14-Jährige die Kontrolle über ihren Roller und stürzte. Sie prallte auf den Asphalt und verletzte sich so sehr, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Ihr Begleiter, der auf einem eigenen E-Roller fuhr, informierte die Rettungskräfte. Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf wichtige Verhaltens- und Sicherheitshinweise im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen (eKF) hinzuweisen: - Mindestalter beachten: E-Roller dürfen laut Gesetz erst ab 14 Jahren genutzt werden - Jüngere dürfen sie nicht fahren. Auch für 14-Jährige gilt: Verantwortung und Umsicht sind wichtig! - Sicherheitsausstattung prüfen: Vor der Fahrt sollte man kontrollieren, ob Bremsen, Licht und Reflektoren funktionieren. Auch das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen - auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht. - Straßen und Radwege nutzen: E-Roller gehören nicht auf Gehwege. Verpflichtend sind Radwege, oder - falls diese fehlen - die Fahrbahn. - Vorsicht bei nasser Fahrbahn oder Unebenheiten: Gerade bei Regen, Kopfsteinpflaster oder in Kurven kann der Roller schnell wegrutschen. Langsames, vorausschauendes Fahren ist hier entscheidend - Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer: Wie beim Fahrradfahren gilt: Hände an den Lenker, keine Ablenkung durch das Smartphone, und stets vorausschauend fahren.Prävention ist der beste Schutz: Die Polizei appelliert an Eltern, mit ihren Kindern über die richtige Nutzung von E-Rollern zu sprechen. Eine gemeinsame Probefahrt, z.B. auf einem sicheren Parkplatz oder Schulhof, kann helfen, das Fahrverhalten zu verbessern und Gefahren früh zu erkennen. (hir) Rückfragen bitte an: Polizei Hagen Pressestelle Telefon: 02331 986 15 15 E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: