Bad Säckingen: Vorfahrtsverletzung fordert eine leicht verletzte Person

Am Mittwoch, 09.07.2025 gegen 23:00 Uhr beabsichtigte ein 59-jähriger Audi-Fahrer in Bad Säckingen aus der Jurastraße in die Basler Straße (B34) einzubiegen. Die Ampelanlage war nicht mehr in Betrieb, weshalb die B34 gemäß Beschilderung vorfahrtsberechtig ist. Aus bislang nicht geklärten Gründen erkannte der Audi-Fahrer die Wartepflicht nicht und es kam zur Kollision mit einem bevorrechtigten 58-jährigen Opel-Fahrer, der sich bereits auf der B 34 befand. Durch die Kollision wurde die 57-jährige Mitfahrerin im Opel leicht verletzt, konnte aber nach einer Inaugenscheinnahme durch den Rettungsdienst vor Ort wieder entlassen werden. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von insgesamt ungefähr 20.000 Euro. Medienrückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Pressestelle Christoph Efinger Telefon: 07741 8316-201 freiburg.pressestelle@polizei.bwl.de - Außerhalb der Bürozeiten - E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de