Kooperationsvereinbarung für das „Haus des Jugendrechts“ Waldshut fortgeschrieben
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Waldhut-Tiengen, des Polizeipräsidiums Freiburg, des Landratsamts Lörrach und des Landratsamts Waldshut
Am Mittwoch, 23. Juli 2025, traf sich der Lenkungskreis des Hauses des Jugendrechts Waldshut, um die gemeinsame Kooperation fortzuschreiben. Hierzu waren die Leiter der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen und des Polizeipräsidiums Freiburg sowie die Sozialdezernentin des Landkreises Lörrach und der Landrat des Landkreises Waldshut als Vertreterinnen und Vertreter der Kooperationspartner anwesend, um die aktualisierte Vereinbarung zu unterzeichnen.
Sozialdezernentin Elke Zimmermann-Fiscella vom Landkreis Lörrach hob hervor: "Ziele unseres Hauses des Jugendrechts in Waldshut waren verkürzte Verfahrensdauern und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe, um schneller und gezielter auf Jugenddelinquenz reagieren zu können. Diese Ziele haben wir in einem Modell erreicht, das auch über die Landkreisgrenzen hinaus Wirkung zeigt. Die neu gefasste Kooperationsvereinbarung führt diese erfolgreiche Zusammenarbeit fort. Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Arbeit."
Landrat Dr. Martin Kistler vom Landkreis Waldshut sagte: "Für den Landkreis Waldshut ist das Haus des Jugendrechts beispielhaft für eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS). Der direkte und persönliche Austausch aller Beteiligten beschleunigt Abläufe, so dass Maßnahmen schneller umgesetzt werden und erfolgreich wirken können."
Leitender Oberstaatsanwalt Michael Mächtel, Leiter der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen, dankte den Kooperationspartnern und freut sich über den Modellansatz: "Das Haus des Jugendrechts Waldshut (HdJR) ist ein echtes Erfolgsmodell. Für den hiesigen Bezirk konnte mit dem landesweit wohl vorbildlichen Modell eines hybriden Konzepts der Zusammenarbeit bei den für die Verzahnung notwendigen zahlreichen regelmäßigen Besprechungen der an der Konzeption Beteiligten eine für unsere Region passgenaue Lösung gefunden werden. Diese hat sich sehr bewährt. Sie setzt auf Effizienz und Informationstiefe. Besonders erfreulich ist, dass seitens der Justiz knapp 3 Jahre nach der Eröffnung nunmehr alle strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Jugendliche und Heranwachsende betreffen, in die Arbeit unseres HdJR integriert werden konnten, gleich welcher Deliktsart. Erst dies ermöglicht den umfassenden Blick auf die Jugendlichen/Heranwachsenden und deren familiäres, schulisches bzw. berufliches Umfeld. Die Kenntnis der Zusammenhänge wiederum lässt uns gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern von Polizei und Landratsämtern passgenaue Lösungen zur Delinquenzminderung finden und hilft der Region, der Bevölkerung und betroffenen Opfern."
Polizeipräsident Franz Semling betonte: "Das Haus des Jugendrechts Waldshut hat sich inzwischen bewährt und reiht sich in die Erfolgsgeschichte dieser Einrichtungen, die sich der Bekämpfung der Jugendkriminalität verschrieben haben, ein. Seit dem Jahr 2022 sind die Kooperationspartnerinnen und -partner unter einem Dach weiter zusammengewachsen und haben ihre traditionell gute Zusammenarbeit nochmals verbessert. Mit dem Haus des Jugendrechts Waldshut hat sich darüber hinaus eindeutig gezeigt, dass das Kooperationsmodell auch über Landkreisgrenzen hinweg gut funktioniert. Das Polizeipräsidium Freiburg freut sich auf die Fortführung der hervorragenden Zusammenarbeit."
Im März 2022 hat das Haus des Jugendrechts Waldshut seine Arbeit aufgenommen. Dort arbeiten seither Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe im Strafverfahren im Landgerichtsbezirk Waldshut-Tiengen im Bereich der Jugendkriminalität unter einem Dach zusammen. Der Bezirk umfasst neben dem Landkreis Waldshut auch die Amtsgerichtsbezirke Schönau und Schopfheim im Kreis Lörrach.
Die Anpassung der Kooperationsvereinbarung war mit der landesweiten Einführung der Führungs- und Einsatzanordnung (FEA) Jugendkriminalität und des Systems "BajuS" (Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter) im Herbst 2023 notwendig geworden. Die Vereinbarung wurde nun dahingehend überarbeitet und final unterzeichnet.
Außerdem konnten in den vergangenen Jahren weitere Fortschritte hinsichtlich der Gebäudesicherheit und räumlicher Erweiterungen im Haus des Jugendrechts erzielt werden. So wurde zum angrenzenden Busbahnhof hin eine neue Zaunanlage errichtet, um die Sicherheit für die Bediensteten und Besuchenden des Haus des Jugendrechts zu erhöhen und Müllverschmutzungen rund um das Gebäude zu reduzieren. Des Weiteren wurden die Räumlichkeiten für die Staatsanwaltschaft innerhalb des Hauses erweitert und zwei Garagen für die Polizei errichtet.
Während des Treffens des Lenkungskreises wurde deutlich, dass allen Kooperationspartnerinnen und -partnern sehr daran gelegen ist, die erfolgreiche Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts Waldshut dauerhaft fortzuführen.
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