Mehr Beleidigungen in Niedersachsen: Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt höchste Fallzahlen seit zehn Jahren

Der Ton wird offenbar rüder: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Niedersachsen weist für das Jahr 2024 einen neuen Höchststand bei Beleidigungsdelikten gemäß §§ 185 bis 187 sowie § 189 Strafgesetzbuch (StGB) aus. Insgesamt wurden 25.004 Fälle registriert. Dies bedeutet einen Anstieg um rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr (2023: 23.570 Fälle) und markiert den höchsten Stand seit zehn Jahren. Ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre zeigt eine deutliche Tendenz: Während 2014 noch 20.767 Fälle erfasst wurden, hat sich die Zahl seither mit leichten Schwankungen kontinuierlich erhöht. Insbesondere seit 2019 (21.165 Fälle) ist ein klarer Aufwärtstrend zu erkennen. Dieser setzt sich mit den Zahlen von 2022 (23.280), 2023 (23.570) und 2024 (25.004) fort. Ein wesentlicher Einflussfaktor ist laut Einschätzung von LKA-Experten die gestiegene Anzahl an Delikten im digitalen Raum. Beleidigungen über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Kommentarspalten zählen ebenfalls zu den erfassten Straftaten. Die Hemmschwelle für aggressive oder herabwürdigende Äußerungen ist online häufig geringer, da Täterinnen und Täter sich anonym wähnen oder die Auswirkungen ihres Handelns unterschätzen. Nicht zuletzt spielt auch die Sensibilisierung von Polizei und Justiz eine Rolle: Verstärkte Aufklärung, vereinfachte Meldewege und gezielte Kampagnen zur Anzeige von Hass und Hetze haben dazu geführt, dass mehr Vorfälle dokumentiert und verfolgt werden. Um Eskalationen zu vermeiden, ist ein besonnenes Verhalten im Alltag wie auch im Internet besonders wichtig. Wer verbal angegriffen wird, sollte sich nicht zu Gegenbeleidigungen hinreißen lassen, sondern Ruhe bewahren und die Situation möglichst deeskalieren. In vielen Fällen hilft es, Gespräche höflich, aber bestimmt zu beenden oder sich Unterstützung von Dritten zu holen. Im digitalen Raum gilt: Auf beleidigende Kommentare oder Nachrichten sollte nicht impulsiv reagiert werden. Stattdessen können Inhalte dokumentiert und gemeldet werden - sowohl an die Plattformbetreiber als auch an die Polizei. Screenshots und Chatverläufe sind dabei wichtige Beweismittel. Hinweis für Journalisten Die Daten sind der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entnommen und können in der jeweiligen Tab_01 der Berichtsjahre ausgelesen werden, Link https://www.lka.polizei-nds.de/statistik/polizeiliche-kriminalstatistik-des-landes-niedersachsen-621.html Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Niedersachsen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Antje Westermann Telefon: 0511 / 9873-1030 E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de