Wachtendonk – Kooperative Lkw Kontrollen zur Nachtzeit an der A40 – 56 Lkw kontrolliert – 30mal die Weiterfahrt untersagt – Kurze Bilanz
Von Montag, 13. Oktober,19.00 Uhr auf Dienstag 14. Oktober 02.00 Uhr
Für die Verkehrssicherheit und faire Bedingungen im Güterkraftverkehr kontrollierte die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Düsseldorf gemeinsam mit Zoll und Bezirksregierung Düsseldorf in der Nacht von Montag auf Dienstag dutzende Lkw an der A40 Richtung Dortmund auf dem Parkplatz Tomm Heide.
Unter anderem setzte das Hauptzollamt Duisburg eine mobile Röntgenanlage für Lkw während der Kontrollen ein. Von den 56 kontrollierten Lkw wurde 30 die Weiterfahrt untersagt, was einer Beanstandungsquote von über 50 % entspricht.
So wurde bei zwei VW-Transportern mit französischen Kennzeichen festgestellt, dass diese bereits seit fünf Jahren abgemeldet waren und keine neue Zulassung vorlag. Die beiden Fahrer mit russischer Nationalität waren aus gewerblichen Gründen von Frankreich nach Litauen unterwegs. Die Ladung der voll beladenen Transporter bestand aus diversen Autoteilen. Gegen die beiden Fahrer wurden Anzeigen wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs, fehlender Kfz-Versicherung, fehlender Zulassung und fehlender Aufzeichnungen (Lenk,- und Ruhezeiten) geschrieben.
In einem anderen Fall fielen bei dem Fahrer eines niederländischen Lkw (Kastenwagen mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) Auffälligkeiten in dessen Verhalten auf. Der Drogenvortest des 43-Jährigen aus den Niederlanden zeigte ein positives Ergebnis auf Kokain und Cannabis. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen des Führens eines Kfz unter dem Einfluss von Drogen geschrieben und die Weiterfahrt untersagt. In einem Sattelzug marokkanischer Herkunft entdeckten die Einsatzkräfte einen analogen Fahrtenschreiber. Da die Sattelzugmaschine Anfang dieses Jahres zugelassen wurde, hätte ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein müssen. Die Weiterfahrt wurde hier ebenfalls untersagt.
Bei der Überprüfung eines polnischen Sattelzugs durch Einsatzteams des Zoll zeigte sich, dass das Fahrzeug im Zusammenhang mit einer fünfstelligen Bußgeldforderung ausgeschrieben wurde. Hintergrund waren hier dutzende von Mautverstößen. Die Forderung wurde entsprechend beglichen.
Ein polnischer Klein-Lkw (3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) transportierte aus England kommend, Fanartikel zu einem Fanshop nach Berlin. Der Transporter war bis unter das Dach beladen und die Fracht mit zwei Tonnen deklariert. Der Lkw wurde vor Ort gewogen und ein tatsächliches Gesamtgewicht von sechs Tonnen (vier Tonnen Ladungsgewicht) festgestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Drei weitere Klein-Lkw des gleichen polnischen Unternehmens waren alle mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zugelassen, obwohl schon das Leergewicht vier Tonnen betrug. Einer der drei Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. In keinem der drei Lkw war ein vorgeschriebener Fahrtenschreiber eingebaut. Alle drei Lkw waren beladen und wurden vor Ort gewogen. Das höchste festgestellte Gewicht betrug 5600 kg. Allen drei Lkw wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen den Halter und die Fahrer entsprechenden Anzeigen unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts geschrieben.
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