Mann tritt Tür seiner Ex-Partnerin ein
Nach einer häuslichen Gewalt muss sich ein Hagener wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Am Donnerstag (18.12.) gegen 20.20 Uhr wählte eine Frau in Altenhagen den Notruf der Polizei. Sie berichtete einer Streifenwagenbesatzung, dass ihr Ex-Partner während eines Streits ihre Wohnungstür eintrat, um sich Zugang zu verschaffen. Die Tür wurde dabei aus Verankerung gerissen und ließ sich nicht mehr richtig schließen. Der 43-Jährige habe ihr nach dem gewaltsamen Betreten der Wohnung das Mobiltelefon wegnehmen wollen. Als sie die Herausgabe verweigerte, habe ihr Ex-Partner sie zu Boden gebracht. Dabei zog sich die Frau leichte Verletzungen zu. Polizisten gab der Mann gegenüber an, die Tür eingetreten zu haben. Er wisse, dass dies ein Fehler gewesen sei, und sehe alles ein. Geschlagen habe er die Hagenerin jedoch nicht. Die Einsatzkräfte verwiesen den 43-Jährigen der Wohnung, erteilten ihm ein vierzehntägiges Rückkehrverbot und fertigten eine Strafanzeige. Sollte der Mann gegen das Rückkehrverbot verstoßen, droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro. (arn)
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