Festfahrung eines Koppelverbandes im Rhein
Am Samstag, den 17.01.26, gegen 04:50 Uhr, befuhr ein Koppelverband, also ein Binnenschiff mit einem seitlich befestigten Schiff ohne eigene Antriebsmaschine, den Rhein aus Richtung Rüdesheim kommend in Richtung Sankt Goar.
Bei der Ortslage Trechtingshausen (Rhein Kilometer 536,600) wollte dieser von der hessischen auf die rheinland-pfälzische Rheinseite wenden, um dort an eine Verladestelle zu gelangen. Dabei kam er in Folge der starken Strömung und eines Fahrfehlers zu weit Richtung rechtes Ufer ab und kam außerhalb der Fahrrinne fest.
Nach Genehmigung des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes versuchte dieser sich selbstständig frei zu fahren, was jedoch erst später durch Unterstützung eines Vorspannbootes gelang.
Es kam nicht zu Personen oder Sachschaden am Schiff.
Nach Überprüfung der Fahrtüchtigkeit wurde das zuvor erteilte Weiterfahrverbot aufgehoben und die Fahrt konnte fortgesetzt werden. Die übrige Schifffahrt war nicht beeinträchtigt.
Während der Maßnahmen befand sich jeweils ein Streifenboot der Wasserschutzpolizei Rüdesheim und Bingen vor Ort.
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