Kehl – Swatting / Wichtige Hinweise der Polizei

Ein noch unbekannter rief am Mittwochabend mehreren Streifenbesatzungen des Polizeireviers Kehl und der Bundespolizei in einem Fastfood Restaurant in der Königsberger Straße auf den Plan. Zuvor hatte der noch anonyme Hinweisgeber kurz nach 22 Uhr mehrere Nachrichten per E-Mail an hiesige Polizeidienststellen versandt und vor einem bewaffneten, gefährlichen Mann in dem betroffenen Burger-Laden gewarnt. Vor Ort stellte sich die vermeintliche Notlage nach umfassender Überprüfung als "Swatting"-Fall heraus. Unter dem Begriff "Swatting" versteht man das Absetzen von fingierten Notrufen, um Polizeikräfte zu einer unbeteiligten Person oder an einen bestimmten Ort zu lenken. Die vermeintliche Anonymität im Internet schützt jedoch nicht vor Strafverfolgung. Spezialisten der Kriminalpolizei nutzen modernste Methoden, um die Urheber solcher Anrufe und Nachrichten auch über verschlüsselte Wege zu identifizieren. Was von Tätern oft als vermeintlicher Scherz abgetan wird, stellt in der Realität eine schwerwiegende Straftat mit massiven Konsequenzen dar. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass "Swatting" kein Kavaliersdelikt ist. Es erfüllt Tatbestände wie den Missbrauch von Notrufen oder die Vortäuschung einer Straftat. Je nach Einzelfall drohen empfindliche Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen werden den Verursachern die Kosten des Polizeieinsatzes vollumfänglich in Rechnung gestellt. Diese können sich je nach Aufwand auf mehrere tausend bis zehntausend Euro belaufen. /ya Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781-211211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de