Drohnen im Fokus: Sicher unterwegs im Luftraum
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) geben Tipps: Was man vor einem Drohnenflug wissen sollte.
Drohnenfliegen ist längst ein beliebtes Hobby. Damit private Pilotinnen und Piloten ihre Geräte sicher navigieren und nicht etwa ein Bußgeld riskieren, müssen sie ein paar wichtige Dinge wissen. Hier erhalten Sie einen Überblick.
Das Wichtigste vorab: Flughäfen müssen gemieden werden.
Drohne versichern
Die übliche private Haftpflichtversicherung deckt Schäden in der Regel nicht ab, die man mit einer Drohne verursacht. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge und müssen gesondert versichert werden. Angebote für "Drohnen-Haftpflichtversicherungen" sind im Internet zu finden.
Persönlich registrieren
Hat meine Drohne eine Kamera? Wiegt sie mehr als 250 Gramm? Wenn eins von beiden zutrifft, dann muss ich mich als Betreiber registrieren. Das geht online beim Luftfahrtbundesamt unter www.lba.de. Ergebnis ist eine Betreibernummer, die gut sichtbar auf der Drohne angebracht werden muss. Diese Nummer gilt auch für etwaige Zweit- oder Drittdrohnen. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (derzeit 20 Euro für natürliche Personen).
"Drohnenführerschein" machen
Eins vorweg: Leichte Drohnen dürfen ohne Schulung oder Qualifizierung gestartet werden. Anders bei Geräten, die 250 Gramm oder mehr wiegen. Hier ist ein "Führerschein" nötig. Das ist in der Gewichtsklasse bis 900 Gramm der sogenannte EU-Kompetenznachweis A1 / A3. Training und Prüfung können online beim Luftfahrtbundesamt abgelegt werden (https://lba-openuav.de/). Die Gebühr beträgt derzeit 25 Euro. Um zu wissen, was wo erlaubt ist, empfehlen wir den Kompetenznachweis auch für Drohnen unter 250 g.
Ist die Drohne noch schwerer, dann muss man noch weitere Regeln lernen. Außerdem muss man praktisch nachweisen, dass man das Gerät beherrscht. Zum Beispiel beim "Fernpilotenzeugnis A 2". Dieses gilt für die Gewichtsklasse von 900 Gramm bis vier Kilogramm. Informationen hierzu (und zur Klasse A 3 - bis 25 Kilogramm) gibt es unter https://lba-openuav.de/. Hinweis: Die Schulungen bauen aufeinander auf. Wer A 3-Drohnen steuern möchte, muss den Kompetenznachweis A1/A3 in der Tasche haben.
Grundregeln beachten: Menschen schützen und nicht zu hoch fliegen
Drohne versichert, Betreiber registriert, "Fliegerschein" in der Tasche? Spätestens jetzt kann's losgehen. Aber Achtung: Auch beim Fliegen gibt es Regeln. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Die vorgeschriebenen Abstände zu unbeteiligten Personen sind einzuhalten. Außerdem müssen Pilotinnen und Piloten die Drohne immer sehen können. Und zu hoch hinaus darf es auch nicht gehen: höchstens zulässig sind 120 Meter über dem Grund.
Flugroute klären - sensible Gebiete meiden
Das Gute ist: Wer Lust auf einen Ausflug im Grünen hat, kann eigentlich sofort loslegen. Es sei denn, man hat spezielle Ziele vor Augen. Sensibele Orte sind kleinere Flugplätze, Behörden, Militär- und Industrieanlagen, Häfen oder auch Naturschutzgebiete. Sie sollten gemieden werden. Dasselbe gilt für Krankenhäuser, Bahnanlagen, Bundesstraßen, Autobahnen oder Bundeswasserstraßen. Auch Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gehören dazu.
Außer bei Flughäfen kann der Aufstieg aber trotzdem klappen. Dazu einfach vorher die jeweils zuständige Institution um eine Flugerlaubnis anfragen. Stimmt sie zu, am besten schriftlich, dann kann die Drohne aufsteigen.
Und was ist mit Nachbars Garten? Drohnen haben im Luftraum über fremden Wohngrundstücken nichts zu suchen. Außer der Nachbar ist einverstanden. Also auch hier gilt: Erst fragen, dann fliegen.
Die geschützten Bereiche heißen übrigens Geozonen. Sie sind in dem Portal www.dipul.de eingetragen. Mit dem "Map Tool" lässt sich einfach klären, ob das Flugziel frei ist oder ob dort besondere Regeln gelten, weil dort eine Geozone ist.
Regeln ernst nehmen
Eigentlich ist es klar, deswegen zählt es hier auch nicht als Tipp: Die Regeln müssen befolgt werden. Es sind Pflichten für jede oder jeden Drohnennutzenden, die gesetzlich festgelegt sind. Entsprechend empfindlich können sie geahndet werden. Das Luftverkehrsgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 50.000 Euro vor. Außerdem können Schadenersatzforderungen auf einen zukommen.
Hintergrund: NLStBV auch für Luftfahrt zuständig
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) ist Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde für Niedersachsen. Sie ist Ansprechpartnerin für Luftfahrerinnen und Luftfahrer, Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen sowie die Luftfahrtunternehmen. Mehr Informationen zu den Aufgaben der Landesbehörde und den Regeln rund um den Drohnenbetrieb gibt es im Internet unter www.luftverkehr.niedersachsen.de.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Niedersachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0511 / 9873-1030
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de