Rastatt – Wechselseitige Körperverletzung nach sexueller Belästigung
Nach einer sexuellen Belästigung einer Bedienung in einer Gaststätte in der Murgstraße, soll es in der Folge zu wechselseitigen Körperverletzungen anwesender Gäste gekommen sein. Am Freitagabend soll ein 29 Jahre alter Gast die Frau gegen ihren Willen an Brust, Gesäß und im Intimbereich berührt haben. In der Folge wurde ihm und seinem Begleiter ein Hausverbot erteilt. Als er diesem offenbar nicht nachkam und der Endzwanziger sich weiterhin übergriffig zeigte, kamen weitere Gaststättenbesucher der Frau zu Hilfe und es entstand eine körperliche Auseinandersetzung. Alarmierte Polizeistreifen konnten wenig später die Beteiligten vorläufig festnehmen. Ein Ermittlungsverfahren soll nun die einzelnen Beteiligungen der Körperverletzungsdelikte zu Tage bringen. Darüber hinaus muss sich der 29-Jährige mit einem Verfahren wegen sexueller Belästigung auseinandersetzen.
/rs
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