Offenburg, Kehl – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Offenburg und des Polizeipräsidiums Offenburg – Einziehung im sechsstelligen Bereich nach unerlaubtem Glücksspiel
Ein 45-Jähriger muss sich nun mit einem umfangreichen Vollstreckungsverfahren auseinandersetzen, da er in seiner Gaststätte illegales Glücksspiel betrieb. Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl führte im Juli 2024 eine Gaststättenkontrolle durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann in seinem Lokal neben zwei zugelassenen Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten auch ein nicht zugelassenes Unterhaltungsspielgerät aufgestellt hatte. Die weiteren Ermittlungen des Fachbereichs Gewerbe/Umwelt des Polizeipräsidiums Offenburg am sichergestellten Automaten bestätigten den Verdacht des illegalen Glücksspiels. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Gastronom das nicht zugelassene Gerät über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren verbotenerweise zum Spielen gegen Geldeinsatz aufgestellt hatte. Erspielte Gewinne zahlte der Betreiber an die Spieler in bar aus. Auf Grundlage der polizeilichen Ermittlungsergebnisse verurteilte das Amtsgericht Kehl den Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen der gewerbsmäßigen Veranstaltung eines unerlaubten Glückspiels zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 10.000 Euro. Zudem wurden das nicht legale Geldspielgerät und die durch das unerlaubte Glücksspiel erzielten Einnahmen in Höhe von knapp 450.000 Euro eingezogen.
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